Die Hospizbewegung und die aktuelle Debatte über Sterbehilfe

01/02/2016

Am 26.01.16 war Herr Prof. Dr. Radbruch in unserem Befähigungskurs zu Gast. Durch seinen Vortrag haben wir einen Überblick über die aktuelle gesetzliche Regelung der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid bekommen. Sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die geschäftsmäßige geregelte Förderung der Selbsttötung sind in Deutschland verboten.

Eine gesetzliche Regelung der Forderung der Selbsttötung betrachtet Prof. Radbruch als problematisch. Positiv äußerte er sich über das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Mit diesem Verbot ist nicht nur der auf Gewinn abzielenden, sondern auch der regelmäßig wiederkehrenden, in organisierter Form durchgeführten Förderung der Selbsttötung die Basis entzogen worden.

Anhand von Beispielen aus der Praxis hat er uns klar vermitteln können, dass die Palliativversorgung die schwerkranken Menschen durch die Symptomkontrolle und die Linderung der Beschwerden angemessen begleiten und behandeln kann. Sowohl die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV), die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) als auch die Stationäre Palliativbehandlung können einen entscheidenden Einfluss auf eine höhere Lebensqualität am Lebensende ausüben.